Private Krankenversicherungen
Bei Privatversicherten bzw. Beihilfeberechtigten übernimmt die Krankenkasse nach Zusendung der Rechnung die Therapiekosten. Da die privaten Krankenkassen die Kostenübernahmen für Psychotherapien aber sehr unterschiedlich regeln, ist es notwendig, sich vorher darüber zu informieren. Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Außerdem ist es möglich, die Kosten für die Therapie, angelehnt an die GOP, selbst zu übernehmen. Dann gehen keinerlei Informationen an die Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens können nach § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches auch private Praxen ohne Kassensitz, wie ich sie betreibe, das Honorar für Ihre Therapie direkt von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Dieser verpflichtet Krankenkassen dazu, die gesamte Höhe der Therapiekosten für die Behandlung ihres Versicherten zu übernehmen.
Um diese Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, verlangt diese einen Antrag auf „Kostenerstattung“. Eine detaillierte Erklärung über den Ablauf dieses Antrages erhalten Sie in einem gemeinsamen Beratungsgespräch.
Informationen zu Kontakt und Sprechzeiten finden Sie hier.